Gebühren
Gebühren
Folgende Gebühren gelten im Golfclub Wasserschloss Westerwinkel e.V. für die Nutzung der Driving Range, E-Carts sowie für das Spielen…
Greenfee
Montag-Freitag
18 Loch: 60 Euro
9 Loch: 30 Euro
Samstag, Sonntag und Feiertag
18 Loch: 80 Euro
9 Loch: 40 Euro
Greenfee Gäste von Mitgliedern
Montag-Freitag
18 Loch: 45 Euro
Samstag, Sonntag und Feiertag
18 Loch: 55 Euro
Greenfee Schüler und Studenten
Montag-Freitag
18 Loch: 30 Euro
Samstag, Sonntag und Feiertag
18 Loch: 40 Euro
Greenfee Gästegruppen 10 Personen
Montag-Freitag
18 Loch: 45 Euro
Samstag, Sonntag und Feiertag
18 Loch: 55 Euro
Greenfee Offene Wettspiele (zzgl. Turnier-Startgeld)
Damen, Herren, Senioren-Nachmittag (18 Loch): 30 Euro
9 Loch Turniere: 20 Euro
Monatspreis (18 Loch): 50 Euro: Gäste aus Verbundclubs: 40 Euro
Wintergreenfee
Gäste aus Verbundclubs:
Montag-Freitag: 25 Euro
Samstag, Sonntag und Feiertag: 35 Euro
Gäste aus nicht Verbundclubs:
Montag-Freitag: 40 Euro
Samstag, Sonntag und Feiertag: 50 Euro
Driving Range
Die Benutzung der Driving Range sowie der weiteren Übungsanlagen (Putting-Grün / Pitching-Grün / Kurzspielzone) ist grundsätzlich kostenlos!
Ein Eimer mit ca. 15 Bällen (Münzeinwurf): 1 Euro
Ein Eimer mit ca. 30 Bällen (Münzeinwurf): 2 Euro
Cartnutzung
E-Cart
Gäste 18 Loch 30 Euro / 9 Loch 20 Euro
Mitglieder 18 Loch 20 Euro / 9 Loch 10 Euro
Von Seiten des Golfclubs wird darauf hingewiesen, dass dieser im Schadensfall keine Haftung übernimmt. Es wird eine entsprechende private Haftplichtversicherung des Nutzers / der Nutzerin vorausgesetzt, die Schäden an / verursacht durch Mietgegenstände abdeckt.
Jugendliche unter 17 Jahren sind nicht berechtigt zu fahren.
Bitte reservieren Sie nach Möglichkeit bei Buchung des Greenfees auch Ihr Golfcart. Ausgabe der Golfcarts ohne Reservierung nach Verfügbarkeit.
Nutzer von Golfcarts sind nicht berechtigt, vorherige Flights ohne Genehmigung zum Durchspielen zu überholen.
Spaziergänger und Fahrradfahrer auf den Wegen sind grundsätzlich bevorrechtigt und sind im Schritttempo zu passieren.
Hinweis: Der Vertrag zum Verleih der Golfcarts kommt durch Bereitstellung, Bezahlung und einer Unterzeichnung einer Nutzungsvereinbarung durch den Nutzer vor der Ausgabe der Golfcarts zustande.