Gebühren

Gebühren

Folgende Gebühren gelten im Golfclub Wasserschloss Westerwinkel e.V. für die Nutzung der Driving Range, E-Carts sowie für das Spielen…

Greenfee

Montag-Freitag

18 Loch: 60 Euro
9 Loch: 30 Euro

Samstag, Sonntag und Feiertag

18 Loch: 80 Euro
9 Loch: 40 Euro

Greenfee Gäste von Mitgliedern

Montag-Freitag

18 Loch: 45 Euro

Samstag, Sonntag und Feiertag

18 Loch: 55 Euro

Greenfee Schüler und Studenten

Montag-Freitag

18 Loch: 30 Euro

Samstag, Sonntag und Feiertag

18 Loch: 40 Euro

Greenfee Gästegruppen 10 Personen

Montag-Freitag

18 Loch: 45 Euro

Samstag, Sonntag und Feiertag

18 Loch: 55 Euro

Greenfee Offene Wettspiele (zzgl. Turnier-Startgeld)

Damen, Herren, Senioren-Nachmittag (18 Loch): 30 Euro
9 Loch Turniere: 20 Euro
Monatspreis (18 Loch): 50 Euro: Gäste aus Verbundclubs: 40 Euro

Wintergreenfee

Gäste aus Verbundclubs:

Montag-Freitag: 25 Euro

Samstag, Sonntag und Feiertag: 35 Euro

Gäste aus nicht Verbundclubs:

Montag-Freitag: 40 Euro

Samstag, Sonntag und Feiertag: 50 Euro

Driving Range

Die Benutzung der Driving Range sowie der weiteren Übungsanlagen (Putting-Grün / Pitching-Grün / Kurzspielzone) ist grundsätzlich kostenlos!

Ein Eimer mit ca. 15 Bällen (Münzeinwurf): 1 Euro
Ein Eimer mit ca. 30 Bällen (Münzeinwurf): 2 Euro

Cartnutzung

E-Cart

Gäste            18 Loch 30 Euro / 9 Loch 20 Euro
Mitglieder     18 Loch 20 Euro / 9 Loch 10 Euro

Von Seiten des Golfclubs wird darauf hingewiesen, dass dieser im Schadensfall keine Haftung übernimmt. Es wird eine entsprechende private Haftplichtversicherung des Nutzers / der Nutzerin vorausgesetzt, die Schäden an / verursacht durch Mietgegenstände abdeckt.

Jugendliche unter 17 Jahren sind nicht berechtigt zu fahren.

Bitte reservieren Sie nach Möglichkeit bei Buchung des Greenfees auch Ihr Golfcart. Ausgabe der Golfcarts ohne Reservierung nach Verfügbarkeit.

Nutzer von Golfcarts sind nicht berechtigt, vorherige Flights ohne Genehmigung zum Durchspielen zu überholen.

Spaziergänger und Fahrradfahrer auf den Wegen sind grundsätzlich bevorrechtigt und sind im Schritttempo zu passieren.

Hinweis: Der Vertrag zum Verleih der Golfcarts kommt durch Bereitstellung, Bezahlung und einer Unterzeichnung einer Nutzungsvereinbarung durch den Nutzer vor der Ausgabe der Golfcarts zustande.