Zeitweilige Platzregel „Vorgrüns“

Um für die Saison 2022 einen bestmöglichen Platzzustand zu gewährleisten, werden die Platzpflegemaßnahmen vom Herbst 2021 bis Frühjahr 2022 intensiviert. Hierzu werden u. a. die Vorgrüns abgesperrt und wir haben folgende zeitweilige Platzregel erlassen:

Die (blau) abgesperrten Vorgrüns sind Spielverbotszonen. Ein Spiel hieraus ist nicht erlaubt. Der Ball muss in der Spielverbotszone aufgenommen und außerhalb dieser, nicht näher zur Fahne, gedroppt werden.

Ein Spieler muss Erleichterung in Anspruch nehmen, wenn

  • sein Ball in einer Spielverbotszone ist oder
  • eine Spielverbotszone seinen Raum des beabsichtigten Stands oder Schwungs beim Spielen eines Balls außerhalb dieser Zone beeinträchtigt (siehe Regeln 16.1f und 17.1e).

Siehe auch unsere Platzregeln.

Weiterhin machen wir darauf aufmerksam, dass es im Herbst / Winter durch Platzpflegemaßnahmen temporär zu Beeinträchtigungen des Spielbetriebs kommen kann. Abschläge, Fairways und Grüns werden hier besonders behandelt, das Greenkeeping hat Vorrang.

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass Abschlagmarkierungen ausschließlich durch das Greenkeeping, das Golfbüro oder den Vorstand versetzt werden dürfen. Leider kommt es immer wieder vor, dass Abschlagmarkierungen eigenmächtig durch Spieler versetzt werden. Dieses ist, auch aufgrund der oben genannten Pflegemaßnahmen, strikt zu unterlassen. Es ist nicht zielführend, wenn durch das Greenkeeping frisch mit Granulat, Dünger oder Raseneinsaat behandelte Bereiche bespielt werden.

Ebenfalls ist (natürlich) nur von den „geöffneten“ Abschlägen zu spielen, diese sind durch die sogenannten Abschlagmarkierungen gekennzeichnet. Fehlen nun beispielsweise auf dem Damen- oder Herrenabschlag diese Markierungen, ist dieser Bereich per Definition kein Abschlag und nicht zu nutzen.

Zu guter Letzt bitten wir darum auch trotz (oder gerade aufgrund) des schlechten Wetters Divots zu reparieren und Pitchmarken auszubessern.

Danke für das Verständnis.
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