Zusatz zum aktuellen Hygienekonzept und neue Buchungsregel „2G“ ab dem 24.11.21

Aktuell gilt „2G“ im Kultur- und Freizeitbereich in NRW, hiervon ist auch die Sportausübung betroffen. Der Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung ist notwendig. Wir weisen darauf hin, dass das Nutzen unserer Golfanlage dementsprechend nur nach „2G Regeln“ erlaubt ist. Daher haben wir auch unsere PCCADDIE Buchungsregeln angepasst. Details entnehmen Sie bitte dem unten stehenden Zusatz zum aktuellen Hygienekonzept.
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